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Sterbehilfe, ein Akt der Gnade! Ulrich H. Rose vom 12.12.2015

Die Sterbehilfe, ein Akt der Gnade.




Siehe dazu „Ein Pharmareferent packt aus

und Lothar Hirneise in Basel zu Krebs vom 03.11.2018. in Basel



Ein erster Kommentar am 02.06.2016:

Was ist in Deutschland erlaubt?:


Was ist in Deutschland nicht erlaubt?:

Das Rauchen, wie die Sterbehilfe – auch von Rauchern eingeforderte aktive Sterbehilfe – führen frühzeitiger zum Tod. Warum macht der Staat da Unterschiede?

Einmal will der Staat die Sterbewilligen vor sich selbst schützen, weil er ihnen unterstellt, nicht wirklich zu wissen, was sie wollen.

Andererseits will der Staat die Raucher nicht vor sich selbst schützen. Vielleicht, weil er ihnen unterstellt, zu wissen, was sie machen – den Selbstmord auf Raten.

A. Entweder man unterstellt den Menschen in Deutschland Vernunft – was falsch wäre – und demzufolge jedem Einzelnen, dass er weiß, war er macht,

oder –

B. man unterstellt den Menschen Unvernunft – was richtig wäre – und schreibt eine vernünftige Lebensweise vor.

Ulrich H. Rose am 02.06.2016


Jetzt die Ergänzung dazu, 4 Jahre später,  am 18.07.2020:

A. würde bedeuten, das ein Sterbender, der vernünftig ist, weiß, was er will. Demnach verfügt er über einen freien Willen und seinen Wünschen sollte man Folge leisten.

A. würde auch bedeuten, das ein Raucher, der vernünftig wäre, nicht rauchen würde!

B. würde bedeuten, das ein Sterbender, der unvernünftig ist, nicht sicher weiß, was er will. Demnach wäre eine Sterbebegleitung (auch aktiv) ratsam.

B. würde für einen unvernünftigen Raucher bedeuten, ihm das Rauchen zu verbieten, damit er nicht frühzeitig ein Sterbender wird, für den eine Sterbebegleitung dann ratsam wäre.

Da es auf diesem Planeten Erde kaum vernünftige Menschen gibt (ca. 3 von einer Million sind vernünftig)* trifft zu über 99,999% B zu. * siehe dazu „Die Bewusstseinsebenen

Das bedeutet aber nicht gleichzeitig den Sterbenden etwas vorschreiben zu können, da die über 99,999% Unvernünftigen auch bei den Politikern – die dafür Gesetze erlassen, und bei den Richtern – die diese Gesetze per Gesetz umsetzen müssen – zu finden sind – was sich ganz deutlich in den Coronazeiten ab dem Frühjahr 2020 herausstellte.

Hierbei erinnere ich an die Überschrift im Faktencheck ganz am Anfang von Gian Domenico Borasio
und die Überschrift: „Streit der Ahnungslosen„. Das trifft es auf den Punkt!

Eine ideale (vernünftige) Lösung kann demnach vom Gesetzgeber nicht erwartet werden. Von den Richtern schon gleich 2x nicht, da diese das dafür vorgesehene Gesetz erst mal richtig verstehen müssen um es dann evtl. im Einzelfalle richtig interpretieren zu können. Die Entscheidungen pro oder gegen Sterbehilfe dürften demnach dem Gutdünken oder dem Schlechtdünken der Richter zum Opfer fallen.

Er sein denn – man sieht sich die Überschrift hier an und weiß, was Gnade ist.

Gnade wäre* dem Sterbenden gegenüber gnädig zu sein.

*Schön wäre es dieses „wäre“ durch ein „ist“ in naher Zukunft austauschen zu können. Dazu bräuchte es aber Politiker und Richter, die gnädig sind. Und das sind sie aktuell, jetzt im Juli 2020 nicht, und es ist auch nicht zu erkennen, dass sich das ändern wird. Denke an die vielen alten Menschen, die sehr einsam und alleine in Krankenhäusern, in Altenheimen etc. – ohne Sterbebegleitung durch ihre Liebsten und Verwandten – in den Zeiten des Coronawahnsinns – starben.

Das war grausam und unmenschlich, was sich da unsere Politiker gegenüber unsere Alten, die unsere Wirtschaft aufbauten, rausnahmen. Von Gnade keine Spur! Wenn Du dazu meine Meinung nachlesen möchtest, dann hast Du hier – ganz am Ende – die Gelegenheit.

Das bedeutet, den Strebenden nicht an lebenserhaltenden Maschinen – sterbeverlängernd – zum Vorteil für die Maschinenbetreiber anzuschließen, sondern ihn natürlich gehen zu lassen. Das ist für den Sterbenden und die Angehörigen am humansten.

Wenn ein Sterbender – egal ob er vernünftig oder unvernünftig ist – egal ob er vernünftig oder unvernünftig erscheint – den Wunsch äußert die Sterbezeit verkürzt zu bekommen, dann darf kein vernünftiger oder unvernünftiger Arzt, Richter, Politiker, Angehöriger ihm diesen Wunsch verwehren.

Diesen letzten Satz nochmal:

Wenn ein Sterbender den Wunsch äußert die Sterbezeit verkürzt zu bekommen, dann darf kein Arzt, Richter, Politiker, Angehöriger ihm diesen Wunsch verwehren.

Ulrich H. Rose am 18.07.2020

Siehe dazu: „Kranke Gesetze“ in „Paradoxa“ und nochmal, wenn nicht schon weiter ober gelesen „Ist Vernunft und Verstand ausreichend bei den Menschen vorhanden?


Sterbehilfe in Europa. Stand Februar 2020

Die Chronologie des Coronawahnsinns – hier nachzulesen:

A. „Die unausgesprochenen Vorteile des Coronavirus vom 12.03.2020

B. „Coronawahnsinn ohne Ende

C. „Die Urteilskraft schulen

D. „Corona hat unsere Kinder kaputtgemacht“ mit Peter Hahne


Siehe dazu „Aufruf an die Intellektuellen„, der auch im Aufruf Nr. 9 zum Wohle der Kinder enthalten ist.



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