| |

Rechtsanwältin Beate Bahner: Masern gibt es bei uns nicht mehr! – und zu EuGH-Urteil: Ärzte haften nicht für Impfschäden! AUF1 vom 05.03.2025

Eine Erpressung des Staates – hin zu vermeidbaren Krankheiten – durch die unheilvollen Impfungen! Ohne Masernimpfung keinen Kindergarten!

Die Schulkinder müssen nicht geimpft werden, denn da geht die Impfpflicht vor, aber die Eltern bekommen ein Bußgeld.

Siehe erst mal meine Korrektur von Masernschutz.de des Bundesministeriums für Gesundheit und Pharmalobby:

Masernschutz.de Das Masernschutzgesetz gilt seit dem 01.03.2020 und ist ein Masernpharmagesetz. Rechtsanwältin Beate Bahner: Masern gibt es nicht mehr! Warum dann die Impfungen, die, wie wir seit Corona sicher wissen, nur Schäden anrichten und keinerlei Nutzen bringen?! Aufklärung dazu brachte AUF1 am 05.03.2025 mit Rechtsanwältin Beate Bahner.

Eltern müssen nachweisen, dass ihre Kinder vor Eintritt in den Kindergarten, Kindertagespflege oder Schule die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) * empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten haben. Ungeimpfte können vom Besuch einer Kindertagesstätte ausgeschlossen werden.


Masern gibt es bei uns nicht mehr. Trotzdem müssen Kinder, wenn sie in den Kindergarten wollen, gegen Masern geimpft werden. Beate Bahner AUF1 05.03.2025


Siehe dazu unbedingt „Die Viruslüge, vorgetragen von Dr. Johann Loibner im Jahr 2011

Die große Ausnahme: Ein Arzt macht sich ehrlich, Dr. Johann Loibner


Das – VAERSVaccine Adverse Event Reporting System ist ein Meldesystem für Verdachtsfälle unerwünschter Wirkungen von Impfstoffen in den USA.

VARES ist vergleichbar unserem PEI, dem Paul-Ehrlich-Institut, welches – da äußerst verlogen – nur wenige Verdachtsfälle in ihre Statistiken aufnahm!


Ähnliche Beiträge